Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

Lernen Sie uns kennen!

Sie sind deutscher Staatsbürger, wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?
Sie denken darüber nach in der Schweiz zu arbeiten und möchten sich vorher informieren?

Gerne können Sie sich von uns auch persönlich und kostenlos beraten lassen.
Wir laden Sie zur kostenlosen Erstberatung ein!

Jetzt kennenlernen »

Mutterschaft nach Schweizer Recht

Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschutzurlaub. Während dieser 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen bisherigen Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 172 pro Tag. Der Höchstbetrag des Taggeldes wird bei einem monatlichen Einkommen von CHF 6.450 erreicht.
 
Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wiederaufnimmt, endet der Anspruch vorzeitig.
 
Während der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Niederkunft darf der Arbeitnehmerin überdies nicht gekündigt werden (vgl. Seite: Kündigung).


Unsere Partner

sympany
aok
das