Wohnen in - Arbeiten in
Als Arbeitnehmer in der Schweiz haben Sie grundsätzlich einen niedrigeren Urlaubsanspruch als in Deutschland. Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen im Jahr. Für Arbeitnehmer, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht ein Urlaubsanspruch von fünf Wochen. Wenn Sie noch kein ganzes Jahr für Ihren Schweizer Arbeitgeber tätig sind, reduziert sich Ihr Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dem betreffenden Jahr.
Außerdem können kantonale Vorschriften ergänzende Regelungen zur Urlaubsdauer enthalten.