Wohnen in - Arbeiten in
Es gibt sehr viele Gründe für eine Rückkehr in die alte Heimat, z.B. der Tod eines Ehepartners, Unfall, Betrug, Pleite, Sprachschwierigkeiten, kulturelle Probleme, Arbeitslosigkeit, familiäre Hilfe oder einfach Heimweh. Als deutscher Staatsbürger sind die Regelungen hierfür relativ einfach.
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Sollten Sie im Auswanderungsland (Länder der EU, EWR, Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, so können diese unter Umständen mit nach Deutschland genommen werden. Dazu stellen Sie einen Antrag bei der ausländischen Arbeitsverwaltung. Ferner müssen Sie schon vier Wochen vor der Ausreise Arbeitslosenleistungen erhalten haben und Sie sollten nachweisen, dass zur Zeit kein passendes Jobangebot vorliegt. Zudem ist es wichtig, dass nachgewiesen werden kann, dass eine Arbeitsvermittlung im Ausland in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, da zum Beispiel die Lage auf dem Arbeitsmarkt schlecht ist.
Nicht jeder Rückkehrer hat ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Es gibt zahlreiche Auflagen, die erfüllt werden müssen und diese sind von folgenden Kriterien abhängig:
Zudem gibt es einige Ausnahmeregelungen. Daher sollte man sich in jedem Fall an das zuständige Arbeitsamt wenden und sich dort nach der Rückkehr nach Deutschland umgehend arbeitslos melden. Dafür muss man jedoch einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und im Besitz eines gültigen deutschen Personalausweises sein. Rückkehrer müssen ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Nur mit dieser Meldebescheinigung kann man sich in Deutschland arbeitslos melden. Für Grenzgänger gelten oft andere Voraussetzungen.
Rückkehrer verlieren fast automatisch mit der Ummeldung ihren Versicherungsschutz. Damit es zu keinen Versorgungsproblemen kommt, sollten Sie sich am besten noch vor Ihrer Rückkehr persönlich beraten lassen.
Der Antrag auf eine Versicherung muss in jedem Fall neu gestellt werden. Sollten Sie vor Ihrer Auswanderung privat versichert gewesen sein, können Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. In diesem Fall müssen Sie sich wieder bei einer privaten Krankenkasse anmelden. Eine Rückkehr in die frühere Krankenversicherung ist meist möglich.
Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder muss sich gegen Krankheit versichern, auch diejenigen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
Es gilt der Grundsatz, dass sich jeder in der Krankenversicherung versichert, in der er zuletzt versichert war. Das bedeutet im Einzelnen:
Wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung zurückmelden. Die im Ausland gearbeiteten Zeiten werden meist von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Hier bestehen jedoch Einschränkungen und es müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Ob und wie viel der Ansprüche berücksichtigt werden können, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.