Wohnen in - Arbeiten in
Welche Bewilligung/Genehmigung brauche ich, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen?
In der Regel benötigen Sie als Grenzgänger eine Grenzgängerbewilligung, welche durch Ihren künftigen Arbeitgeber beantragt wird.
Verfahren der Bewilligungserteilung: Wer erteilt die Bewilligung? Wie läuft das Verfahren für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer muss ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde (Migrationsamt) einreichen, sowie einen Nachweis über das Bestehen einer Erwerbstätigkeit erbringen. Das Migrationsamt entscheidet über die Erteilung der Bewilligung. Die Kantone bestimmen das Verfahren.
Geltungsdauer
Die Gültigkeit der Bewilligung ist immer von der Dauer des Arbeitsvertrages abhängig. Bei einem unterjährigen Arbeitsvertrag wird die Grenzgängerbewilligung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Liegt ein solches von einem Jahr oder länger vor, wird eine Grenzgängerbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren erteilt.
Aufenthaltsturnus
Die Rückkehr an den Hauptwohnsitz in der Grenzzone muss mindestens einmal pro Woche erfolgen. Grenzgänger, die sich unter der Woche in der Schweiz aufhalten, haben sich bei der an ihrem Aufenthaltsort zuständigen kommunalen Behörde zu melden (Wochenaufenthalt).
G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung)
L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung)
C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)