Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

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Betriebliche Rente

Die zweite Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ist die Berufliche Vorsorge (BVG). Sie besteht aus dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.

Der obligatorische Teil ist eine Pflichtversicherung und steuerlich gefördert.

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und einen Arbeitslohn beziehen, der höher ist als die einfache maximale AHV-Rente, zahlen Beiträge zwischen 2 und 6 % - je nach Alter und Geschlecht sowie eine Risiko-Versicherung mit Beiträgen von 1% bis 3%. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge.

Der überobligatorische Teil ist freiwillig und seit dem Jahr 2016 nicht mehr steuerlich gefördert. Mehr Infos hier.

Versichert sind nach Vollendung des 17. Lebensjahrs die Risiken Tod und Invalidität. Nach Vollendung des 24. Lebensjahrs werden die Beiträge auch für Altersrenten aufgewendet.

Ausgeschlossen von der BVG sind Arbeitnehmer, die ein befristetes Arbeitsverhältnis von höchstens drei Monaten haben oder die nebenberuflich tätig sind und hauptberuflich bereits versichert sind.


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