Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

Lernen Sie uns kennen!

Sie sind deutscher Staatsbürger, wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?
Sie denken darüber nach in der Schweiz zu arbeiten und möchten sich vorher informieren?

Gerne können Sie sich von uns auch persönlich und kostenlos beraten lassen.
Wir laden Sie zur kostenlosen Erstberatung ein!

Jetzt kennenlernen »

Krankenversicherung

Wer in der Schweiz arbeitet und im EU-Ausland wohnt, ist seit dem bilateralen Abkommen vom 1.6.2002 in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Das gilt auch für nicht berufstätige Familienangehörige. In der Schweiz organisiert nicht der Arbeitgeber die Aufnahme in die Krankenversicherung. Dafür sind Sie als Arbeitnehmer selbst zuständig.

Als Grenzgänger aus Deutschland können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert!

Für Ihre Krankenversicherung gibt es seit 2016 noch die folgenden 3 Möglichkeiten:

Gesetzliche Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz
Wenn Sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, müssen Sie sich in der Schweiz nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern. Hierbei sind Sie bei einer schweizerischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben eine Kooperationskrankenkasse in Deutschland, womit Ihre Arzt- und Krankenhausbesuche in Deutschland geregelt werden. Bei dieser Variante haben Sie jederzeit eine Rückkehrmöglichkeit in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Wenn Sie als neuer Grenzgänger weiterhin bei Ihrer vertrauten Krankenkasse in Deutschland bleiben möchten, ist das selbstverständlich möglich. Notwendig hierfür ist jedoch, dass Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz aktiv befreien lassen. Der große Nachteil dieser Variante ist jedoch die Höhe der Beiträge der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz.

Private Krankenversicherung in Deutschland
Sie können sich auch in Deutschland privat krankenversichern. Auch hier ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz notwendig. Besonders für junge Menschen und für diejenigen, die Wert auf ihre Gesundheit legen, kann diese Möglichkeit eine echte Alternative sein. Sollten Sie bei einer Rückkehr nach Deutschland Ihr Bruttoeinkommen unter 4.800 € liegen, können Sie jederzeit in die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, solange Sie unter 55 Jahre alt sind.

Achtung: Die Frist, innerhalb der die Befreiung erfolgen muss, beträgt 3 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Sie beantragen die Befreiung bei dem Kanton, in dem Sie arbeiten.
Nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterliegen würden, können im Sinne einer speziellen Regelung zwischen Deutschland und der Schweiz das Wahlrecht auch getrennt ausüben, d.h. sie müssen nicht zwingend in der Schweiz versichert sein.
 
Zwangsversicherung
Kommen Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihrer Pflicht nicht nach und stellen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Grenzgängerbewilligung, nicht die vollständigen Unterlagen für eine Befreiung oder den Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung zu, werden sie von der zuständigen kantonalen Stelle einer schweizerischen Krankenversicherung zugewiesen (Ausnahme: Kanton Basel-Stadt).  Die daraus entstehenden Folgekosten müssen dann von der Grenzgängerin oder vom Grenzgänger bezahlt werden.


Unsere Partner

sympany
aok
das