Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

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Sie sind deutscher Staatsbürger, wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?
Sie denken darüber nach in der Schweiz zu arbeiten und möchten sich vorher informieren?

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Staatliche Rente

Auch in der Schweiz beruht die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf drei Säulen: Die erste Säule ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Sie bildet die finanzielle Grundabsicherung für die Rentenphase. Die zweite Säule, die Pensionskasse, ist über den Arbeitgeber ebenfalls gesetzlich geregelt. Als dritte Säule gilt die private Vorsorge.
 
Die obligatorische Sozialversicherung in der Schweiz schließt auch eine Invalidenversicherung (IV) mit ein. Als deutscher Grenzgänger sind Sie den Schweizer Bürgern gleichgestellt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie in einer AHV/IV-Kasse anzumelden.
 
Der Beitragssatz beträgt 10,1 %. Er wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, als monatlicher Beitrag von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt.
 
Wenn Sie 12 Monate lang Beiträge eingezahlt haben, entsteht erstmalig ein Anspruch auf Alters-/Invalidenrente. Anspruch auf eine Vollrente aus der AHV/IV haben Sie, wenn Sie vom 20. Lebensjahr an ununterbrochen Beiträge entrichtet haben.
Eingezahlte Beiträge können weder Ihnen, noch einem deutschen Rentenversicherungsträger zurückerstattet werden. Es ist außerdem nicht möglich, freiwillig Beiträge an die AHV/IV zu zahlen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis in der Schweiz (mehr) vorliegt.

Um eine Information über Ihre voraussichtliche Rente aus der ersten Säule zu erhalten, müssen Sie diese bei der Schweizerischen Ausgleichskasse anfordern (alle fünf Jahre kostenlos).


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