Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

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Zoll und Grenzkontrollen

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für die anderen mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben. Zölle werden jedoch nur auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff erhoben. Beachten Sie, dass nicht alle Waren eingeführt werden dürfen.

So sind z.B. Arzneimittel, die eventuell Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten, nur in Höhe Ihres eigenen Monatsbedarfs erlaubt. Arzneimittel, Betäubungsmittel für Drittpersonen oder auch Drogen sind nicht gestattet. Bargeld dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt mit sich führen. Jedoch kann es sein, dass Sie aus Gründen des Geldwäsche-Gesetzes Stellung dazu beziehen müssen und ein Vermerk gemacht wird.

Um die Formalitäten für Grenzgänger zu vereinfachen, vergeben die Zollämter eine grüne Plakette. Damit sind Sie als Grenzgänger jedoch nicht zu einem Grenzübergang ohne Zwischenhalt berechtigt.

Mit der sichtbar angebrachten Plakette erklären Sie verbindlich gegenüber dem Zoll, dass Sie gültige Dokumente zum Grenzübertritt und erlaubte Waren nur im Rahmen der zugelassenen abgabenfreien Mengen mit sich führen.

Abgabenfrei ausführen dürfen Sie Nahrungsmittel für den privaten Eigengebrauch bis zum Wert von 300.- SFR (z.B. 3 Liter Obstsäfte, 1 Liter Alkoholische Getränke bis 18% Vol., 20 kg je Sorte Obst und Gemüse, 1,0 kg Fleisch- und Wurstwaren).


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