Grenzgänger, und solche die es werden wollen:

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Wohnen in der Schweiz

Umzug in die Schweiz: Was muss ich beachten?

Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss seinen Hausrat über die Grenze bringen. Alle Formalitäten für einen Aufenthalt in der Schweiz müssen vorher bereits erledigt sein.
 
Damit Sie Ihren Hausrat, wie z.B. Möbel, Geschirr, etc. zollfrei in die Schweiz einführen können, ist eine Wohnsitzverlegung notwendig. Diese können Sie in Form Ihres Mietvertrages, Arbeitsvertrages, Ab- und Anmeldebescheinigung der jeweiligen Gemeinde, etc. nachweisen.
Außerdem müssen Sie ein Verzeichnis der eingeführten Gegenstände erstellen. Diese müssen Sie bereits 6 Monate vor dem Umzug benutzt haben und nach dem Umzug weiter benützen.
Die Einfuhr Ihres Umzugsgutes ist nur während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren möglich.
 
Sozialversicherungen für ausländische Personen:
Obligatorische Krankenversicherung
Spätestens drei Monate nach Ankunft müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenversicherung versichern.
 
Unfallversicherung am Arbeitsplatz
Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.
 
Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung
Personen welche in der Schweiz wohnen sind obligatorisch bei der Alter- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) sowie bei der Invalidenversicherung (IV) versichert.
Die Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung) ist für Arbeitnehmer ab einem gewissen Einkommen obligatorisch.
 
Unterstützung für Familien
Jede Frau, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, hat Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub und eine Mutterschaftsentschädigung.
Anspruch auf Familienzulage (z.B. Kindergeld) haben Arbeitnehmer und seit dem 01.01.2013 auch Selbstständige.
 
Steuern
Die Einkünfte ausländischer Arbeitnehmer mit der Bewilligung B unterliegen der Quellensteuer. Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Somit kümmert sich hier der Arbeitgeber um alle Formalitäten. Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich. Weitere Informationen sind bei der kantonalen Steuerbehörde zu erfahren.

Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) versteuern ihr Einkommen und Vermögen hingegen mit der normalen Steuererklärung.


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