Wohnen in - Arbeiten in
Führen Sie Ihr Kfz nur vorübergehend und bis zu einem Jahr in die Schweiz ein, fallen keine Zollformalitäten an. Erst nach diesem Zeitraum sind Sie verpflichtet, Ihr Kfz anzumelden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz auf Dauer in die Schweiz verlegen - Sie werden Aufenthalter - können Sie Ihr Kraftfahrzeug als Umzugsgut zoll- und steuerfrei einführen. Bedingung: Der Pkw muss zuvor mindestens sechs Monate lang auf den Namen des Fahrzeughalters außerhalb der Schweiz angemeldet gewesen sein.
Um ein Kfz zoll- und steuerfrei in die Schweiz mitzunehmen, benötigen Sie eine Bewilligung des Grenzzollamtes.
Reisen Sie mit Ihrem Pkw zum Arbeitsantritt oder zu einer Ausbildung ein, kann diese Bewilligung für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt werden.
Eine neue EU-Verordnung betrifft u.a. deutsche Grenzgänger, welche von ihrem Arbeitgeber einen PKW zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben. Diese Verordnung schränkt die private Nutzung erheblich ein bzw. führt zu der Entstehung einer Zollschuld. Es gibt jedoch auch Lösungen, welche dieser Artikel beschreibt.